RS OGH 1982/1/28 12Os185/81

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Veröffentlicht am 28.01.1982
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Norm

StGB §164
StGB §165

Rechtssatz

Daß die Vermittlungstätigkeit nach Kenntnis der deliktischen Herkunft der verhandelten Sachen abgebrochen wird, schließt nur die Bestrafung wegen Hehlerei (§ 164 StGB), nicht aber unbedingt jene wegen fahrlässigen Verhandelns (§ 165 StGB) aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0094710

Dokumentnummer

JJR_19820128_OGH0002_0120OS00185_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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