RS OGH 1982/1/28 8Ob303/81, 2Ob137/83, 2Ob56/89, 2Ob80/11w

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Veröffentlicht am 28.01.1982
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Norm

StVO §3 BIc
StVO §11

Rechtssatz

Ein den ersten Fahrstreifen benützender Kraftfahrzeuglenker darf trotz Rechtsblinkens eines auf dem zweiten Fahrstreifen angehaltenen Fahrzeuges darauf vertrauen, dass das damit angezeigte Fahrmanöver (Fahrstreifenwechsel oder Fahrtrichtungsänderung) erst nach Überzeugung, dass dies ohne Gefährdung der Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist, vorgenommen wird.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 303/81
    Entscheidungstext OGH 28.01.1982 8 Ob 303/81
  • 2 Ob 137/83
    Entscheidungstext OGH 12.07.1983 2 Ob 137/83
    Ähnlich; Beisatz: Trotz Blinken eines auf gleicher Höhe fahrenden Fahrzeuges muss nicht mit einem unmittelbar bevorstehenden Fahrstreifenwechsel ohne Rücksicht auf das benachbarten Fahrzeug gerechnet werden. (T1)
  • 2 Ob 56/89
    Entscheidungstext OGH 12.04.1989 2 Ob 56/89
    Veröff: ZVR 1990/53 S 171
  • 2 Ob 80/11w
    Entscheidungstext OGH 30.05.2011 2 Ob 80/11w

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0073205

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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