RS OGH 1982/2/9 9Os19/82

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Veröffentlicht am 09.02.1982
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Norm

StGB §312 Abs2

Rechtssatz

Die Urteilsfeststellung, es sei durch die einem Angeklagten zur Last fallende Vernachlässigung der Fürsorge "in zunehmenden Maß" eine gesundheitliche Schädigung eines Gefangenen eingetreten, reicht zur Prüfung, ob die Schädigung beträchtlich im Sinne des § 312 Abs 2 StGB war, nicht hin.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0096364

Dokumentnummer

JJR_19820209_OGH0002_0090OS00019_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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