Norm
ABGB §417Rechtssatz
Wird von einem Bauunternehmen auf Grund eines Vertrages ein Haus gebaut, so erwirbt der Liegenschaftseigentümer rechtsgeschäftlich das Eigentum an den verbauten Materialien und an dem Haus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0011048Dokumentnummer
JJR_19820211_OGH0002_0070OB00508_8200000_003