RS OGH 1982/2/11 12Os193/81, 13Os127/07m, 13Os123/08z

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Veröffentlicht am 11.02.1982
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Norm

StGB §146 A1

Rechtssatz

Getäuscht kann auch werden, wer den Angaben des Täters aus Nachlässigkeit vertraut und bei größerer Aufmerksamkeit in der Lage gewesen wäre, den in ihm hervorgerufenen Irrtum zu vermeiden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0094110

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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