Norm
ABGB §163 H4aRechtssatz
Einer hohen Vaterschaftswahrscheinlichkeit nach dem serologischen Gutachten kommt, weil sie nur auf Ergebnissen der Massenstatistik beruht, keineswegs der gleiche Beweiswert wie etwa einem serologischen Ausschluß zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0048256Dokumentnummer
JJR_19820223_OGH0002_0050OB00508_8200000_001