RS OGH 1982/3/2 5Ob696/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.03.1982
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Norm

ABGB §914 IIIi
ABGB §932 I
ABGB §1052 B1
ABGB §1052 C

Rechtssatz

Die Vereinbarung, daß Gewährleistungsansprüche den Vertragspartner nicht berechtigten, seine Gegenleistung zurückzuhalten, drängt ihn diesbezüglich zwar in die Position eines Vorleistungspflichtigen und verweist ihn auf die aktive Geltendmachung dieser Ansprüche, schließt aber eine gerechtfertigte Zurückhaltung der Gegenleistung zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche dann nicht aus, wenn die Voraussetzungen des § 1052 Satz 2 ABGB ("Unsicherheitseinrede") vorliegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0018106

Dokumentnummer

JJR_19820302_OGH0002_0050OB00696_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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