RS OGH 1982/3/2 10Os26/82

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Veröffentlicht am 02.03.1982
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Rechtssatz

Der OGH hebt in Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde eines Angeklagten das angefochtenen Urteil wegen untrennbaren Sachzusammenhangs gemäß § 289 StPO auch in Ansehung eines Mitangeklagten auf und verweist dessen Nichtigkeitsbeschwerde auf diese Entscheidung.Der OGH hebt in Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde eines Angeklagten das angefochtenen Urteil wegen untrennbaren Sachzusammenhangs gemäß Paragraph 289, StPO auch in Ansehung eines Mitangeklagten auf und verweist dessen Nichtigkeitsbeschwerde auf diese Entscheidung.

Entscheidungstexte

  • 10 Os 26/82
    Entscheidungstext OGH 02.03.1982 10 Os 26/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0100146

Dokumentnummer

JJR_19820302_OGH0002_0100OS00026_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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