RS OGH 1982/3/4 13Os30/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.03.1982
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Norm

MedienG §1 Abs1 Z4
MedienG §1 Abs1 Z12
StGB §69

Rechtssatz

Schon durch die Verbreitung des bezüglichen Druckwerks wird ein Medieninhaltsdelikt öffentlich begangen, wobei unter "Verbreitung" jede Tätigkeit zu verstehen ist, durch die das Druckwerk einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht, dh die Möglichkeit der Kenntnisnahme des Inhalts durch diesen geschaffen wird; wirkliche Kenntnisnahme ist nicht erforderlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0067008

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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