Norm
ABGB §145 cRechtssatz
Wer einem Minderjährigen letztwillig ein vermögen zuwendet, kann die elterliche Verwaltung hinsichtlich des zugewendeten Vermögens ausschließen (so schon RZ 1962,202).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0047971Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.08.2020