RS OGH 2002/6/25 6Ob697/81, 1Ob690/88, 1Ob519/91, 5Ob94/02p

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Veröffentlicht am 10.03.1982
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Rechtssatz

Der Unternehmenswert ist unter Berücksichtigung der örtlichen Lage der Betriebsräumlichkeiten und des darin gelegenen Einflußes auf den erwarteten zukünftigen Erfolg zu ermitteln.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0010052

Dokumentnummer

JJR_19820310_OGH0002_0060OB00697_8100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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