Rechtssatz
Der Unternehmenswert ist unter Berücksichtigung der örtlichen Lage der Betriebsräumlichkeiten und des darin gelegenen Einflußes auf den erwarteten zukünftigen Erfolg zu ermitteln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0010052Dokumentnummer
JJR_19820310_OGH0002_0060OB00697_8100000_002