RS OGH 1982/3/17 1Ob53/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.1982
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Norm

AHG §1 Cb

Rechtssatz

Wird eine in Rechtskraft erwachsene Baubewilligung in Handhabung des im Ermessen der Behörde stehenden Aufsichtsrechts gemäß § 68 Abs 4 AVG 1950 wegen angeblicher Unzuständigkeit der Behörde rechtswidrig aufgehoben, so ist ein Amtshaftungsanspruch für den daraus entstandenen Schaden, der auch durch Anrufung des VwGH nicht beseitigt werden konnte, gerechtfertigt, wenn die Aufhebung aus rein formellen Gründen erfolgte, Erwägungen für diesen weitreichenden Eingriff in die Rechtskraft im Aufhebungsbescheid nicht dargetan werden und die Ermessensübung demnach als grob sachwidrig und unvertretbar erachtet werden muß.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 53/81
    Entscheidungstext OGH 17.03.1982 1 Ob 53/81
    Veröff: SZ 55/36 = EvBl 1982/154 S 496 = JBl 1983,155

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0049980

Dokumentnummer

JJR_19820317_OGH0002_0010OB00053_8100000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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