RS OGH 2013/10/16 7Ob17/82, 2Ob632/86, 9Ob70/08x, 7Ob154/13t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.03.1982
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Norm

ZPO §419 E
ZPO §463
  1. ZPO § 419 heute
  2. ZPO § 419 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022
  3. ZPO § 419 gültig von 16.08.1922 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 532/1922
  1. ZPO § 463 heute
  2. ZPO § 463 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919

Rechtssatz

Im Berufungsurteil muss der Sachverhalt nur soweit dargestellt werden, als er zum Verständnis der Erledigung der Berufungsgründe und Anträge und zur Überprüfung der Entscheidung unbedingt erforderlich ist (Fasching IV 299). Eine allgemeine Verweisung auf die Feststellungen des Erstgericht (S.....) genügt daher, wenn bei der Behandlung der einzelnen Berufungsgründe auf die strittigen Fragen eingegangen wird.Im Berufungsurteil muss der Sachverhalt nur soweit dargestellt werden, als er zum Verständnis der Erledigung der Berufungsgründe und Anträge und zur Überprüfung der Entscheidung unbedingt erforderlich ist (Fasching römisch vier 299). Eine allgemeine Verweisung auf die Feststellungen des Erstgericht Sitzung genügt daher, wenn bei der Behandlung der einzelnen Berufungsgründe auf die strittigen Fragen eingegangen wird.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 17/82
    Entscheidungstext OGH 18.03.1982 7 Ob 17/82
    Veröff: RZ 1983/31 S 125
  • RS0041815">2 Ob 632/86
    Entscheidungstext OGH 16.06.1987 2 Ob 632/86
  • RS0041815">9 Ob 70/08x
    Entscheidungstext OGH 29.10.2008 9 Ob 70/08x
    Auch; Beisatz: Das Berufungsgericht ist nicht verpflichtet, die Feststellungen des Erstgerichts in allen Einzelheiten wiederzugeben, wenn es bei der Behandlung der einzelnen Berufungsgründe auf die strittigen Fragen eingegangen ist. (T1)
  • RS0041815">7 Ob 154/13t
    Entscheidungstext OGH 16.10.2013 7 Ob 154/13t
    Auch; Beis wie T1; Veröff: SZ 2013/93

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0041815

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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