RS OGH 1982/3/24 6Ob591/81

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Veröffentlicht am 24.03.1982
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Norm

ABGB §1175 E

Rechtssatz

Mangels gegenteiliger Vereinbarung verbleiben, die von einem Partner in eine außereheliche Lebensgemeinschaft eingebrachten Hausratsgegenstände in seinem Eigentum; im Fall eines nachweisbar nur von einem Partner finanzierten Erwerbes wird, mag das Rechtsgeschäft auch vom anderen Partner geschlossen worden sein, Alleineigentum dessen begründet, von dem die Mittel stammten.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 591/81
    Entscheidungstext OGH 24.03.1982 6 Ob 591/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0022319

Dokumentnummer

JJR_19820324_OGH0002_0060OB00591_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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