RS OGH 2019/1/16 11Os20/82, 9Os109/85, 12Os176/86, 11Os62/88, 13Os115/18p

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Veröffentlicht am 24.03.1982
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Rechtssatz

Ein und dieselbe Tat kann nicht vom Standpunkt eines Mittäters als vollendetes Delikt und vom Standpunkt eines anderen Mittäters als Versuch dieses Deliktes beurteilt werden (hier: in der Anfangsphase gemeinsam, in der Endphase nur von einem Täter ausgeführter Einbruchsdiebstahl).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0090712

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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