RS OGH 1982/3/31 1Ob506/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.1982
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Norm

ABGB §480
ABGB §1460
ABGB §1470

Rechtssatz

Besteht schon eine Dienstbarkeit der Mitbenützung eines Grundstückes ( hier: Hofraumes als Grundstücksteils ), ist in dessen zeitweiser Benützung ( hier: durch Abstellen von Kfz ) im Zweifel noch nicht die erkennbare Ausübung eines darüber hinausgehenden Rechtes zu erblicken; eine Ersitzungszeit für ein solches Recht kann daher gar nicht zu laufen beginnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0011647

Dokumentnummer

JJR_19820331_OGH0002_0010OB00506_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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