RS OGH 1982/3/31 1Ob513/82, 6Ob155/00p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.1982
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Norm

ABGB §326 A
ABGB §328
ABGB §1460
ABGB §1463

Rechtssatz

Beruft sich der Eigentümer einer Liegenschaft dem Rechtsbesitzer einer Dienstbarkeit gegenüber auf die Lastenfreiheit seines Grundstückes, kommt mit dieser Mitteilung die Redlichkeit des sich auf keinen Titel stützenden Ersitzungsbesitzer in Wegfall; ab diesem Zeitpunkt ist ihm der Mangel seines Rechtes bekannt.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 513/82
    Entscheidungstext OGH 31.03.1982 1 Ob 513/82
    Veröff: SZ 55/46
  • 6 Ob 155/00p
    Entscheidungstext OGH 13.07.2000 6 Ob 155/00p
    Vgl auch; Beisatz: Hier Mitteilung des Eigentümers an Ersitzungsbesitzer, dass seiner Auffassung nach eine Dienstbarkeit nicht begründet sei, es müsse noch eine Vereinbarung getroffen werden. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0010173

Dokumentnummer

JJR_19820331_OGH0002_0010OB00513_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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