RS OGH 1982/4/1 12Os27/82

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Veröffentlicht am 01.04.1982
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Norm

StGB §42 Abs1 Z1
StGB §198 Abs1

Rechtssatz

Keine geringe Schuld einer Person (hier: Mutter), welche für ihr unterhaltsberechtigtes Kind acht Monate hindurch keinerlei Unterhaltsleistungen erbringt, obwohl sie in Arbeit steht und über hinreichende Mittel verfügt, sondern die Versorgung des Kindes während dieser Zeit der öffentlichen Hand überläßt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0091805

Dokumentnummer

JJR_19820401_OGH0002_0120OS00027_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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