Norm
StGB §42 Abs1 Z1Rechtssatz
Keine geringe Schuld einer Person (hier: Mutter), welche für ihr unterhaltsberechtigtes Kind acht Monate hindurch keinerlei Unterhaltsleistungen erbringt, obwohl sie in Arbeit steht und über hinreichende Mittel verfügt, sondern die Versorgung des Kindes während dieser Zeit der öffentlichen Hand überläßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0091805Dokumentnummer
JJR_19820401_OGH0002_0120OS00027_8200000_001