RS OGH 1982/4/14 3Ob102/81

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Veröffentlicht am 14.04.1982
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Norm

ABGB §426

Rechtssatz

Bei einem Fahrzeug, das nicht betriebsbereit bei der Zulassungsbehörde abgemeldet und frei abgestellt ist, ist zum Eigentumserwerb ausreichend, wenn die Papiere und die Schlüssel des Fahrzeuges dem Käufer übergeben werden; nicht notwendig ist, daß es etwa vom Erwerber "ergriffen" oder durch Abschleppen fortgeschafft wird.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 102/81
    Entscheidungstext OGH 14.04.1982 3 Ob 102/81
    EvBl 1982/111 S 394 = ZVR 1983/57 S 83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0011138

Dokumentnummer

JJR_19820414_OGH0002_0030OB00102_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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