RS OGH 1982/4/21 1Ob570/82

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Veröffentlicht am 21.04.1982
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Norm

ABGB §1061
ABGB §1295 Abs1 IIf7f

Rechtssatz

Liefert der Verkäufer Sachen, die zum Einbau durch einen anderen, vom Käufer zu betrauenden Unternehmer bestimmt sind, und muß der Verkäufer damit rechnen, daß dieser - wenngleich zu solchen Arbeiten befugte - Unternehmer die erforderlichen Spezialkenntnisse zur sachgemäßen Durchführung dieser Arbeiten nicht besitzt, ist er nach den Umständen verpflichtet, den Käufer darauf hinzuweisen und sich zur Erteilung der erforderlichen Einbauanweisungen auch an den von seinem Vertragspartner beauftragten Unternehmer bereitzuerklären.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 570/82
    Entscheidungstext OGH 21.04.1982 1 Ob 570/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0020105

Dokumentnummer

JJR_19820421_OGH0002_0010OB00570_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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