Norm
ABGB §1061Rechtssatz
Liefert der Verkäufer Sachen, die zum Einbau durch einen anderen, vom Käufer zu betrauenden Unternehmer bestimmt sind, und muß der Verkäufer damit rechnen, daß dieser - wenngleich zu solchen Arbeiten befugte - Unternehmer die erforderlichen Spezialkenntnisse zur sachgemäßen Durchführung dieser Arbeiten nicht besitzt, ist er nach den Umständen verpflichtet, den Käufer darauf hinzuweisen und sich zur Erteilung der erforderlichen Einbauanweisungen auch an den von seinem Vertragspartner beauftragten Unternehmer bereitzuerklären.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0020105Dokumentnummer
JJR_19820421_OGH0002_0010OB00570_8200000_001