Norm
ABGB §1054Rechtssatz
Wurde kein bestimmter Kaufpreis vereinbart, kann ein objektiv bestimmbarer Preis als vereinbart gelten, als welcher unter Gewerbetreibenden der kundenübliche angesehen werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0020033Dokumentnummer
JJR_19820421_OGH0002_0010OB00541_8200000_002