Norm
ABGB §1036Rechtssatz
Ob ein Schaden so unmittelbar bevorsteht, daß ein eigenmächtiger Eingriff erforderlich ist, ist aus der Sicht eines redlichen objektiven Beobachters zu prüfen. Ob ein Aufwand notwendig oder zweckmäßig ist, ist nach den Verhältnissen zu beurteilen, wie sie sich dem Geschäftsführer zur Zeit der Geschäftsführung darstellten; den wahrscheinlichen Intentionen des Geschäftsherrn ist Rechnung zu tragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0019789Dokumentnummer
JJR_19820421_OGH0002_0010OB00584_8200000_002