Norm
ABGB §7Rechtssatz
Geschäfte, die zwischen Unternehmern nicht bloß als Gründungsgeschäfte abgeschlossen wurden, fallen auf keinen Fall unter das Konsumentenschutzgesetz. Eine planwidrige, durch Analogie zu schließende Unvollständigkeit des Gesetzes kann bei zwischen Unternehmern abgeschlossenen Geschäften nicht vorliegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0008969Dokumentnummer
JJR_19820421_OGH0002_0010OB00778_8100000_001