Norm
KSchG §1 Abs3Rechtssatz
Kein Gründungsgeschäft im Sinne des § 1 Abs 3 KSchG liegt bei einem Geschäft vor, durch das ein bereits bestehendes Unternehmen erweitert werden soll.Kein Gründungsgeschäft im Sinne des Paragraph eins, Absatz 3, KSchG liegt bei einem Geschäft vor, durch das ein bereits bestehendes Unternehmen erweitert werden soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0065402Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.06.2013