RS OGH 1985/12/11 9Os52/82, 9Os175/85 (9Os176/85)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.1982
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Norm

StPO §47 B
StPO §366 Abs2 A
  1. StPO § 366 heute
  2. StPO § 366 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007
  3. StPO § 366 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 169/1978

Rechtssatz

Hat ein Postbeamter durch verkehrswidriges Abstellen eines Postfahrzeuges bei Verkabelungsarbeiten einen Verkehrsunfall verschuldet, so kann sich der dadurch Verletzte zwar als Privatbeteiligter dem Strafverfahren anschließen, ein Zuspruch von Ansprüchen (Schmerzengeldansprüchen) ist jedoch nicht möglich (§ 1 Abs 1 AHG).Hat ein Postbeamter durch verkehrswidriges Abstellen eines Postfahrzeuges bei Verkabelungsarbeiten einen Verkehrsunfall verschuldet, so kann sich der dadurch Verletzte zwar als Privatbeteiligter dem Strafverfahren anschließen, ein Zuspruch von Ansprüchen (Schmerzengeldansprüchen) ist jedoch nicht möglich (Paragraph eins, Absatz eins, AHG).

Entscheidungstexte

  • 9 Os 52/82
    Entscheidungstext OGH 23.04.1982 9 Os 52/82
    Veröff: SSt 53/19 = EvBl 1982/186 S 606
  • RS0096987">9 Os 175/85
    Entscheidungstext OGH 11.12.1985 9 Os 175/85
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Während einer in Befolgung eines dienstlichen Befehls erfolgten Dienstfahrt verschuldeter Verkehrsunfall eines Bundesheerangehörigen. (T1)

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0096987

Dokumentnummer

JJR_19820423_OGH0002_0090OS00052_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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