RS OGH 1982/4/27 5Ob21/82

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Veröffentlicht am 27.04.1982
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Norm

ABGB §914 IIIb
WEG §23

Rechtssatz

Zur Auslegung der Vereinbarung zwischen Wohnungseigentumsorganisator und Wohnungseigentumsbewerbern, daß Mehrkosten, die bei der Errichtung der Wohnhausanlage entstehen, von den Wohnungseigentumsbewerbern nur dann zu bezahlen sind, wenn die von einem zu konstituierenden, paritätisch zu besetzenden "Wohnungsbeirat" als notwendig anerkannt wurden.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 21/82
    Entscheidungstext OGH 27.04.1982 5 Ob 21/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0017820

Dokumentnummer

JJR_19820427_OGH0002_0050OB00021_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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