RS OGH 1995/12/14 9Os60/82, 15Os101/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.05.1982
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Norm

StPO §349
  1. StPO § 349 heute
  2. StPO § 349 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007
  3. StPO § 349 gültig von 01.01.1994 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 526/1993
  4. StPO § 349 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987

Rechtssatz

Ist im ersten Rechtsgang eine (Hauptfrage) Frage von den Geschwornen verneint worden und diesbezüglich eine Anfechtung durch den öffentlichen Ankläger nicht erfolgt, so ist dies im erneuerten Verfahren zu beachten (vgl auch 12 Os 21/64).Ist im ersten Rechtsgang eine (Hauptfrage) Frage von den Geschwornen verneint worden und diesbezüglich eine Anfechtung durch den öffentlichen Ankläger nicht erfolgt, so ist dies im erneuerten Verfahren zu beachten vergleiche auch 12 Os 21/64).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0101059

Dokumentnummer

JJR_19820511_OGH0002_0090OS00060_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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