Rechtssatz
Wird eine Person, die einem Rechtsanwalt Vollmacht erteilt hat, als schutzbedürftig im Sinne des § 8 Abs 1 EntmO angesehen, liegt keine offenbare Gesetzwidrigkeit vor.Wird eine Person, die einem Rechtsanwalt Vollmacht erteilt hat, als schutzbedürftig im Sinne des Paragraph 8, Absatz eins, EntmO angesehen, liegt keine offenbare Gesetzwidrigkeit vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0087184Dokumentnummer
JJR_19820512_OGH0002_0030OB00537_8200000_001