RS OGH 1982/5/12 3Ob537/82

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Veröffentlicht am 12.05.1982
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Rechtssatz

Wird eine Person, die einem Rechtsanwalt Vollmacht erteilt hat, als schutzbedürftig im Sinne des § 8 Abs 1 EntmO angesehen, liegt keine offenbare Gesetzwidrigkeit vor.Wird eine Person, die einem Rechtsanwalt Vollmacht erteilt hat, als schutzbedürftig im Sinne des Paragraph 8, Absatz eins, EntmO angesehen, liegt keine offenbare Gesetzwidrigkeit vor.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 537/82
    Entscheidungstext OGH 12.05.1982 3 Ob 537/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0087184

Dokumentnummer

JJR_19820512_OGH0002_0030OB00537_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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