RS OGH 1982/5/19 6Ob617/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.1982
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Norm

ABGB §825 B
ABGB §932 I
WEG §23 Abs1

Rechtssatz

Schließen mehrere Käufer über verschiedene Anteile an einer Sache selbständige Kaufverträge mit demselben Verkäufer ( typischerweise im Fall mehrerer WE-Gewerber ) und weist die Sache selbst Mängel auf, die nach den einzelnen Rechtsgeschäften für mehrere Käufer in gleicher Weise erheblich sind, dann können diese in Ansehung der daraus fließenden Gewährleistungsansprüche eine communio incidens bilden.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 617/81
    Entscheidungstext OGH 19.05.1982 6 Ob 617/81
    RZ 1983/2 S 42 = MietSlg 34139 ( 19 )

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0013165

Dokumentnummer

JJR_19820519_OGH0002_0060OB00617_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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