RS OGH 1982/5/19 6Ob639/82, 6Ob649/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.1982
beobachten
merken

Norm

ABGB §145 Abs1
ABGB §170 C

Rechtssatz

Keinesfalls kann aus dem Umstand allein, daß sich die Mutter in der Vergangenheit allenfalls nicht um das Kind gekümmert hat, eine konkrete Gefährdung des Kindes für die Gegenwart oder Zukunft erschlossen werden, die eine neuerliche Entscheidung über das Recht der Pflege und Erziehung notwendig machen könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0047966

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten