Norm
ABGB §1298Rechtssatz
Eine bloß generelle Weisung (hier: Verschlossenhalten eines Tores der Lawinengalerie vor einem Tunnel der Tauernautobahn bei niedrigen Temperaturen wegen Vereisungsgefahr der Fahrbahn durch Luftströmungen) kann nicht als hinreichende Erfüllung einer obliegenden Sorgfaltspflicht im Sinne § 1319 a ABGB angesehen werden, wenn die Einhaltung dieser Weisung nicht in zumutbarer Weise kontrolliert wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0026378Dokumentnummer
JJR_19820527_OGH0002_0080OB00068_8200000_001