Norm
ZPO §52 Abs1Rechtssatz
Kostenzuspruch für erfolgreichen Rekurs des Klägers gegen den Beschluß des Berufungsgerichtes, mit dem es der Unzuständigkeitseinrede des Beklagten Folge gibt und die Klage zurückweist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0036013Dokumentnummer
JJR_19820602_OGH0002_0010OB00596_8200000_002