Norm
StVO §38 Abs3Rechtssatz
Das gelb blinkende Signal nach § 38 Abs 3 StVO erfordert zwar erhöhte Aufmerksamkeit; solange aber keine Umstände vorliegen, die eine konkrete Gefahr erkennen lassen, braucht ein Fahrzeuglenker die zulässige Fahrgeschwindigkeit nicht allein des gelb blinkenden Lichtes wegen herabzusetzen.Das gelb blinkende Signal nach Paragraph 38, Absatz 3, StVO erfordert zwar erhöhte Aufmerksamkeit; solange aber keine Umstände vorliegen, die eine konkrete Gefahr erkennen lassen, braucht ein Fahrzeuglenker die zulässige Fahrgeschwindigkeit nicht allein des gelb blinkenden Lichtes wegen herabzusetzen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0075328Dokumentnummer
JJR_19820603_OGH0002_0080OB00119_8200000_001