RS OGH 1982/6/9 6Ob657/82, 8Ob535/85, 2Ob2321/96d, 7Ob206/06d

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Veröffentlicht am 09.06.1982
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Norm

ABGB §180a Abs2

Rechtssatz

Die erbrechtlichen Reflexwirkungen der Annahme an Kindesstatt, die in einer entsprechenden Schmälerung der Erbteilsquote und damit auch der Pflichtteilsquote bestehen, sind für sich allein kein nach § 180 a Abs 2 ABGB beachtliches Anliegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0048785

Dokumentnummer

JJR_19820609_OGH0002_0060OB00657_8200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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