Norm
ABGB §922Rechtssatz
Das bloße Vorhandensein von Viren sowie eine Minderung der Widerstandskraft bei Kälbern kann nicht als Krankheit und damit als Mangel angesehen werden, wenn es bei ordnungsgemäßer weiterer Betreuung der Tiere zu einer Erkrankung entweder gar nicht kommt oder eine solche von selbst, und ohne Behandlung abklingt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0018573Dokumentnummer
JJR_19820615_OGH0002_0050OB00766_8100000_001