RS OGH 1982/6/15 5Ob766/81

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Veröffentlicht am 15.06.1982
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Norm

ABGB §922
ABGB §923
ABGB §925
ABGB §932 IIa

Rechtssatz

Das bloße Vorhandensein von Viren sowie eine Minderung der Widerstandskraft bei Kälbern kann nicht als Krankheit und damit als Mangel angesehen werden, wenn es bei ordnungsgemäßer weiterer Betreuung der Tiere zu einer Erkrankung entweder gar nicht kommt oder eine solche von selbst, und ohne Behandlung abklingt.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 766/81
    Entscheidungstext OGH 15.06.1982 5 Ob 766/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0018573

Dokumentnummer

JJR_19820615_OGH0002_0050OB00766_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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