Norm
GrEStG 1955 §1 Abs1Rechtssatz
Zur Bauherrneigenschaft der Miteigentümer und künftiger Wohnungseigentümer bei der Errichtigung der Wohnungseigentumsanlage, insbesondere im Zusammenhang mit dem Ausscheiden und dem Neueintritt von Wohnungseigentumsinteressenten während der Errichtungsphase.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0060922Dokumentnummer
JJR_19820615_OGH0002_0050OB00028_8200000_005