RS OGH 1982/6/16 1Ob602/82

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Veröffentlicht am 16.06.1982
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Norm

ABGB §1419

Rechtssatz

Gerät der nachleistungspflichtige Käufer in Gläubigerverzug, so ist aus der Bestimmung des § 1419 ABGB zumindest der Schluß zu ziehen, daß der säumige Käufer so zu behandeln ist, als wäre ihm die Ware am Tag vor dem Beginn seines Verzuges geliefert worden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 602/82
    Entscheidungstext OGH 16.06.1982 1 Ob 602/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0033383

Dokumentnummer

JJR_19820616_OGH0002_0010OB00602_8200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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