RS OGH 1982/6/16 1Ob620/82, 1Ob528/86

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Veröffentlicht am 16.06.1982
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Norm

ABGB §1392 A
ABGB §1393 A
ABGB §1395

Rechtssatz

Sagt der Drittschuldner ungeachtet eines bestehenden Zessionsverbotes dem Zessionar zu, nach Überprüfung der Richtigkeit des geforderten Betrages diesen zu überweisen, kann dies nur dahin verstanden werden, daß er der Zession zustimmt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0032695

Dokumentnummer

JJR_19820616_OGH0002_0010OB00620_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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