RS OGH 1982/6/22 5Ob7/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.06.1982
beobachten
merken

Rechtssatz

§ 12 Abs 3 WEG 1975 sieht unter der Fiktion, dadurch würden bestehende bücherliche Rechte nicht betroffen, eine Berichtigung des Grundbuchs in dem Fall des § 3 Abs 2 Z 1 WEG 1975 ohne Bedachtnahme auf die am Mindestanteil bücherlich Berechtigten vor.Paragraph 12, Absatz 3, WEG 1975 sieht unter der Fiktion, dadurch würden bestehende bücherliche Rechte nicht betroffen, eine Berichtigung des Grundbuchs in dem Fall des Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer eins, WEG 1975 ohne Bedachtnahme auf die am Mindestanteil bücherlich Berechtigten vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0082980

Dokumentnummer

JJR_19820622_OGH0002_0050OB00007_8200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten