RS OGH 2011/11/24 3Ob545/82, 3Ob562/84, 1Ob9/11x, 1Ob215/11s

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Veröffentlicht am 23.06.1982
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Rechtssatz

Den Arzt, der den ärztlichen Eingriff vornimmt, trifft jedenfalls eine Pflicht zur Vergewisserung darüber, ob und inwieweit die Aufklärung schon durch den überweisenden praktischen Arzt oder durch die zu Voruntersuchungen beigezogenen sonstigen Fachärzte vorgenommen wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0026661

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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