RS OGH 1982/6/30 1Ob13/82, 8Ob124/19x, 4Ob177/19m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1982
beobachten
merken

Norm

ABGB §1488

Rechtssatz

§ 1488 ABGB setzt ein dingliches Dienstbarkeitsrecht voraus. Auch hier beginnt die Verjährung frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Ausübung möglich war, aber unterlassen wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0034373

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten