Rechtssatz
Das Gesetz will mit der Bestimmung, daß der Bestandvertrag "auf gewisse Zeit" geschlossen sein muß, nur immerwährende Nutzungsverhältnisse ausschließen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0020283Im RIS seit
30.06.1982Zuletzt aktualisiert am
30.04.2025