RS OGH 1982/6/30 3Ob549/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1982
beobachten
merken

Norm

ABGB §92 D

Rechtssatz

Solange nicht feststeht, daß mit einer Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr gerechnet werden kann, ändert sich nichts an einer zuvor vorgenommenen Widmung einer Wohnung zur Ehewohnung und den sich daraus ergebenden Verbindlichkeiten (MietSlg 30075).

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 549/82
    Entscheidungstext OGH 30.06.1982 3 Ob 549/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0047232

Dokumentnummer

JJR_19820630_OGH0002_0030OB00549_8200000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten