Norm
MedienG §1 Abs1 Z5Rechtssatz
Ein alljährlich erscheinendes Druckwerk kann jedenfalls seit Inkrafttreten des MedG nicht als ein periodisches Druckwerk und damit auch nicht als eine "Zeitung" angesehen werden. Maßgebend für die Auslegung dieses Begriffes kann nur die gegenwärtige Rechtslage sein (vgl SZ 48/15, SZ 28/136; EvBl 1955/150; 3 Ob 102/74).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0067010Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2016