RS OGH 1982/7/1 7Ob534/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.1982
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Norm

ABGB §905 IA
ABGB §1062

Rechtssatz

Bei Zusage einer Lieferung von sperrigem und schwerem Baumaterial "frei Baustelle" hat im Zweifel der Verkäufer allein das Ausladen zu besorgen; bei Weigerung der Mithilfe gerät der Käufer nicht in Annahmeverzug.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0017538

Dokumentnummer

JJR_19820701_OGH0002_0070OB00534_8200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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