Norm
ABGB §905 ICRechtssatz
Ist vereinbart, dass die strittige Lieferung "frei Haus" ("frei Baustelle") erfolgen sollte, ist die Verpflichtung zur Lieferung auf die Baustelle im Sinne der Vereinbarung eines besonderen Erfüllungsortes anzunehmen, selbst wenn im Zweifel ein bloßer Versendungskauf anzunehmen sein mag (JBl 1969,337), zumal wenn die Übersendungsart durch einen privaten Spediteur auch nicht im Sinne des § 429 ABGB vom Käufer bestimmt oder genehmigt war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0017621Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.12.2015