RS OGH 1982/7/8 7Ob661/82, 5Ob136/09z

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Veröffentlicht am 08.07.1982
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Norm

ABGB §848

Rechtssatz

Der durch eine gemessene Wegservitut belastete Liegenschaftseigentümer ist nicht verpflichtet, eine weitere Belastung von durch die Dienstbarkeit nicht betroffenen Teilen seiner Liegenschaft zu dulden, um dem Dienstbarkeitsberechtigten die Ausübung der Dienstbarkeit zu erleichtern.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 661/82
    Entscheidungstext OGH 08.07.1982 7 Ob 661/82
  • 5 Ob 136/09z
    Entscheidungstext OGH 07.07.2009 5 Ob 136/09z
    Vgl; Beisatz: Der Servitutsberechtigte hat kein Recht, dem Beschwerten die Errichtung einer Abgrenzung des nicht belasteten Teils seiner Liegenschaft vom Servitutsweg zu verbieten. Der Servitutsverpflichtete muss keine weitere Belastung von durch die Dienstbarkeit nicht betroffenen Teilen seiner Liegenschaft dulden, um dem Berechtigten die Ausübung der Dienstbarkeit zu erleichtern. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0013878

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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