RS OGH 1982/7/8 7Ob537/82, 1Ob519/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.07.1982
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Norm

ABGB §418

Rechtssatz

Die Regeln des § 418 ABGB gelten auch bei einer Bauführung teils auf eigenem teils auf fremdem Grund.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0011095

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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