RS OGH 1996/2/27 7Ob537/82, 1Ob519/96

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Veröffentlicht am 08.07.1982
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Rechtssatz

Die Regeln des § 418 ABGB gelten auch bei einer Bauführung teils auf eigenem teils auf fremdem Grund.Die Regeln des Paragraph 418, ABGB gelten auch bei einer Bauführung teils auf eigenem teils auf fremdem Grund.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0011095

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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