Norm
ABGB §418Rechtssatz
Die Regeln des § 418 ABGB gelten auch bei einer Bauführung teils auf eigenem teils auf fremdem Grund.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0011095Zuletzt aktualisiert am
09.07.2008