RS OGH 1982/7/13 4Ob358/82

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Veröffentlicht am 13.07.1982
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Norm

PatG 1970 §147 Abs2

Rechtssatz

Hat ein Großhändler einen Sicherheitsbetrag nach § 147 Abs 2 PatG erlegt und vertreibt er in Verletzung der Patentrechte des Patentinhabers den geschützten Gegenstand und der Käufer dieser geschützten Ware bietet sie - ebenfalls unter Verletzung dieser Patentrechte - zum Weiterverkauf an, steht dem Patentinhaber infolge dieses zweiten Patenteingriffes gegen diesen Wiederverkäufer ein eigener, durch einstweilige Verfügung sicherungsfähiger Unterlassungsanspruch zu.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 358/82
    Entscheidungstext OGH 13.07.1982 4 Ob 358/82
    Veröff: ÖBl 1983,69

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0071283

Dokumentnummer

JJR_19820713_OGH0002_0040OB00358_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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