RS OGH 1987/1/13 4Ob353/82, 2Ob523/85

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Veröffentlicht am 13.07.1982
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Rechtssatz

Wer in Formblättern die Klausel "Sollte ich von diesem Kaufanbot zurücktreten, so hafte ich auch für die Provision des Abgebers" verwendet, verstößt gegen ein gesetzliches Verbot (§ 9 Abs 1 Z 2 ImmMV) und dann mit Verbandsklage nach § 28 KSchG auf Unterlassung geklagt werden.Wer in Formblättern die Klausel "Sollte ich von diesem Kaufanbot zurücktreten, so hafte ich auch für die Provision des Abgebers" verwendet, verstößt gegen ein gesetzliches Verbot (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2, ImmMV) und dann mit Verbandsklage nach Paragraph 28, KSchG auf Unterlassung geklagt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0065725

Dokumentnummer

JJR_19820713_OGH0002_0040OB00353_8200000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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